Abschreibung

Die Abschreibung, im Fachbegriff Abschreibung für Anlagen (AfA) genannt, ist in entsprechenden Tabellen, herausgegeben vom Finanzministerium, festgelegt. Diese AfA Tabellen bestimmen die mögliche Vertragsdauer eines Leasingvertrages, damit der Vertrag auch später bei Steuerprüfungen als Leasing anerkannt wird. (siehe auch Dauer eines Leasingvertrages / Laufzeit) .