Mietkauf / Finanzierung

Mietkaufverträge sind keine Leasingverträge im steuerlichen Sinne. Für diese Vertragsform gelten die gesetzlichen Teilzahlungsbestimmungen. Wirtschaftlicher Eigentümer ist bei Mietkauf der Mietkäufer selbst. Abschreibung und gegebenenfalls Bilanzierung liegen beim Mietkäufer. Der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt nach Bezahlung der letzten Rate. Bei Mietkauf ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, auf die Summe aller Mietraten bei Vertragsbeginn zu bezahlen.