Ob die steuerlichen Vorteile auch für Hybrid-Fahrzeuge erhalten bleibt ist nicht sicher. So gab es schon Diskussionen bezüglich der Mindestreichweite welche ein Hybridfahrzeug rein elektrisch erreicht, sowie eine Regelung wonach in Städten nur noch rein elektrisch gefahren werden darf. Neue Entscheidungen bleiben abzuwarten.
Besonderer Hinweis für Fahrer von Elektroautos:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine grüne Umweltplakette in Ihrem Wagen angebracht haben. Kommunen ahnden dies teilweise nicht, aber die Bundespolizei verhängt hierfür Bußgelder von 100,00 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von € 28,00. Teilweise sogar mehr. Das E-Kennzeichen ist also nicht ausreichend!
MÜLLER-LEASING
Alle Angaben ohne Gewähr!
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