Unfälle
Eine eventuelle Wertminderung verbleibt bis zum Vertragsende bei der Leasinggesellschaft und wird bei Vertragsende vergütet oder verrechnet. Freigabeerklärungen an Versicherer für die Bezahlungen an Fachwerkstätten können in der Regel erteilt werden, wenn Schadenshöhe und Umfang gutachterlich festgestellt wurden. Bei Reparaturen durch freie Werkstätten kann die Freigabe erst erteilt werden wenn die ordnungsgemäße Reparatur nachgewiesen wurde (evtl. DEKRA Begutachtung).
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