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Neues von Müller-Leasing

    7. Steuerliche Vorteile von Elektroautos


    Kaufpreisgrenze: Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2020 wurde eine neue Regelung für Elektro Firmenwagen eingeführt. Danach kommt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft werden, anstelle der 1%- oder 0,5%- Regelung eine 0,25%-Regelung zum Tragen (sofern das Fahrzeug gar keine Kohlendioxidemission verursacht und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 € beträgt). Diese Kaufpreisgrenze ist zwischenzeitlich (z.T. rückwirkend) von 40.000 € auf 60.000 erhöht worden.

    Bei Firmenwagen mit Verbrenner Motoren gilt die 1% Regelung – auch Listenpreismethode genannt – wird bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und durch die Steuerprogression den Steuersatz.02.08.2022

    8. Kfz-Steuer für Elektroautos

    Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). (Stand 05.11.2008)

    Nach Ablauf des steuerfreien Zeitraums sind auch für Elektroautos Kfz-Steuern zu bezahlen. Einzig relevantes Kriterium ist hierbei das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Ihres Fahrzeugs.

    Pro angefangene 200 Kilo beträgt die jährlich Kfz-Steuer für Ihr Elektroauto:

    Zulässiges Gesamtgewicht des AutosSatz je angefangene 200 Kilo zGG:

    Bis zu 2.000 kg     5,625 Euro
    2.001 – 3.000 kg  6,01 Euro
    3.001 – 3.500 kg  6,39 Euro
     

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