7. Steuerliche Vorteile von Elektroautos
Kaufpreisgrenze: Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2020 wurde eine neue Regelung für Elektro Firmenwagen eingeführt. Danach kommt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft werden, anstelle der 1%- oder 0,5%- Regelung eine 0,25%-Regelung zum Tragen (sofern das Fahrzeug gar keine Kohlendioxidemission verursacht und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000 € beträgt). Diese Kaufpreisgrenze ist zwischenzeitlich (z.T. rückwirkend) von 40.000 € auf 60.000 erhöht worden.
Bei Firmenwagen mit Verbrenner Motoren gilt die 1% Regelung – auch Listenpreismethode genannt – wird bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt und durch die Steuerprogression den Steuersatz.02.08.2022
8. Kfz-Steuer für Elektroautos
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). (Stand 05.11.2008)
Nach Ablauf des steuerfreien Zeitraums sind auch für Elektroautos Kfz-Steuern zu bezahlen. Einzig relevantes Kriterium ist hierbei das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Ihres Fahrzeugs.
Pro angefangene 200 Kilo beträgt die jährlich Kfz-Steuer für Ihr Elektroauto:
Zulässiges Gesamtgewicht des AutosSatz je angefangene 200 Kilo zGG:
Bis zu 2.000 kg 5,625 Euro 2.001 – 3.000 kg 6,01 Euro 3.001 – 3.500 kg 6,39 Euro
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